So funktioniert die
Kommunalwahl
Einfach und verständlich erklärt: Wann gewählt wird, wer wahlberechtigt ist und wie Sie Ihre Stimme abgeben.
Wahltermin
Die Kommunalwahl in Uelzen findet am 13. September 2026 statt. Die Wahllokale sind in der Regel von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Wer wahlberechtigt ist
how_to_voteVoraussetzungen für Ihre Stimmabgabe
Bei der niedersächsischen Kommunalwahl dürfen Sie wählen, wenn Sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen,
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in der Stadt Uelzen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z. B. durch ein gerichtlich angeordnetes Betreuungsverfahren in allen Angelegenheiten).
Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen automatisch von der Stadt Uelzen zugesandt, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten, obwohl Sie wahlberechtigt sind, wenden Sie sich an das Bürgerbüro der Stadt Uelzen.
Wie die Kommunalwahl funktioniert
groupsWas wird eigentlich gewählt?
Bei der Kommunalwahl in Niedersachsen stimmen Sie gleichzeitig über mehrere Ebenen ab, unter anderem:
- den Stadtrat Ihrer Stadt bzw. Gemeinde,
- den Kreistag des Landkreises Uelzen,
- ggf. weitere Gremien wie den Samtgemeinderat, sofern vorhanden.
Sie erhalten für jede Wahl einen eigenen Stimmzettel.
ruleKumulieren und Panaschieren
Bei der Kommunalwahl haben Sie so viele Stimmen, wie Vertreter*innen zu wählen sind. Diese Stimmen können Sie frei verteilen:
- Kumulieren: Sie können einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.
- Panaschieren: Sie können Ihre Stimmen auf Bewerber*innen verschiedener Listen verteilen.
- Alternativ können Sie auch einfach eine ganze Liste (Partei oder Wählergemeinschaft) ankreuzen — dann erhält jede Person auf der Liste automatisch eine Stimme.
So geben Sie Ihre Stimme ab
Wahlbenachrichtigung erhalten
Rund vier bis sechs Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten automatisch eine Wahlbenachrichtigung mit Angabe des zuständigen Wahllokals per Post.
Vor Ort im Wahllokal wählen
Am Wahltag gehen Sie mit Wahlbenachrichtigung und Personalausweis oder Reisepass in Ihr zugewiesenes Wahllokal, geben Ihre Stimmzettel in der Wahlkabine ab und werfen sie in die Wahlurne.
Oder bequem per Briefwahl
Sie können auch ohne Angabe von Gründen Briefwahl beantragen — online über das Portal der Stadt Uelzen, schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro. Die Briefwahlunterlagen sollten frühzeitig angefordert werden, damit genug Zeit für den Rückversand bleibt.
infoGut zu wissen
Ungültig wird ein Stimmzettel z. B., wenn mehr Stimmen vergeben werden, als zulässig sind, oder wenn Zusätze angebracht werden, die eine eindeutige Zuordnung unmöglich machen. Im Zweifel hilft das Wahllokal-Personal gerne weiter.
Verbindliche und tagesaktuelle Informationen erhalten Sie stets bei der Stadt Uelzen bzw. auf www.uelzen.de.
